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BPatG, 24.08.2006 - 10 W (pat) 23/06 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BPatG, 06.05.2002 - 10 W (pat) 48/01
Auszug aus BPatG, 24.08.2006 - 10 W (pat) 23/06
Ferner verweist der Antragsteller auf den Senatsbeschluss vom 6. Mai 2002 im Verfahren 10 W (pat) 48/01.Im Einzelnen kann hierzu auf die Begründung des im Parallelverfahren 10 W (pat) 48/01 ergangenen Senatsbeschlusses verwiesen werden.
- BPatG, 05.12.2002 - 10 W (pat) 32/02
Auszug aus BPatG, 24.08.2006 - 10 W (pat) 23/06
Der Vertreter erhält die Gebühr nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 VertrGebErstG dann nicht, wenn er erst nach Stellung des Prüfungsantrags tätig geworden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Dezember 2002 im Verfahren 10 W (pat) 32/02, BlPMZ 2003, 242, 243 f. m. w. N.). - LAG Rheinland-Pfalz, 27.09.1996 - 4 Ta 173/96
Auszug aus BPatG, 24.08.2006 - 10 W (pat) 23/06
Der Antrag auf Kostenerstattung ist daher auch in Höhe der 13/10 Gebühr gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 VertrGebErstG nebst der in der Kostenberechnung geltend gemachten Mehrwertsteuer (vgl. insoweit auch LArbG Rheinland-Pfalz JurBüro 1997, 29) begründet.
- BPatG, 28.04.2015 - 7 W (pat) 66/14
Bewilligung einer Vertretergebühr für die Tätigkeit im Verfahren der …
Auch wenn es sich hierbei lediglich um eine geringfügige Tätigkeit handelte, wird dadurch gleichwohl der pauschalierte Gebührentatbestand des § 2 Abs. 2 Nr. 1 VertrGebErstG erfüllt (vgl. BPatG, Beschl. v. 6. Mai 2002 10 W (pat) 48/01; Beschl. v. 24. August 2006 - 10 W (pat) 23/06; Beschl. v. 19. April 2011 - 10 W (pat) 15/10, jeweils veröffentlicht auf der Homepage des BPatG, http://juris.bundespatentgericht.de - Rechtsprechung).