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   BPatG, 24.08.2006 - 10 W (pat) 23/06   

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https://dejure.org/2006,35871
BPatG, 24.08.2006 - 10 W (pat) 23/06 (https://dejure.org/2006,35871)
BPatG, Entscheidung vom 24.08.2006 - 10 W (pat) 23/06 (https://dejure.org/2006,35871)
BPatG, Entscheidung vom 24. August 2006 - 10 W (pat) 23/06 (https://dejure.org/2006,35871)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BPatG, 06.05.2002 - 10 W (pat) 48/01
    Auszug aus BPatG, 24.08.2006 - 10 W (pat) 23/06
    Ferner verweist der Antragsteller auf den Senatsbeschluss vom 6. Mai 2002 im Verfahren 10 W (pat) 48/01.

    Im Einzelnen kann hierzu auf die Begründung des im Parallelverfahren 10 W (pat) 48/01 ergangenen Senatsbeschlusses verwiesen werden.

  • BPatG, 05.12.2002 - 10 W (pat) 32/02
    Auszug aus BPatG, 24.08.2006 - 10 W (pat) 23/06
    Der Vertreter erhält die Gebühr nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 VertrGebErstG dann nicht, wenn er erst nach Stellung des Prüfungsantrags tätig geworden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Dezember 2002 im Verfahren 10 W (pat) 32/02, BlPMZ 2003, 242, 243 f. m. w. N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.09.1996 - 4 Ta 173/96
    Auszug aus BPatG, 24.08.2006 - 10 W (pat) 23/06
    Der Antrag auf Kostenerstattung ist daher auch in Höhe der 13/10 Gebühr gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 VertrGebErstG nebst der in der Kostenberechnung geltend gemachten Mehrwertsteuer (vgl. insoweit auch LArbG Rheinland-Pfalz JurBüro 1997, 29) begründet.
  • BPatG, 28.04.2015 - 7 W (pat) 66/14

    Bewilligung einer Vertretergebühr für die Tätigkeit im Verfahren der

    Auch wenn es sich hierbei lediglich um eine geringfügige Tätigkeit handelte, wird dadurch gleichwohl der pauschalierte Gebührentatbestand des § 2 Abs. 2 Nr. 1 VertrGebErstG erfüllt (vgl. BPatG, Beschl. v. 6. Mai 2002 10 W (pat) 48/01; Beschl. v. 24. August 2006 - 10 W (pat) 23/06; Beschl. v. 19. April 2011 - 10 W (pat) 15/10, jeweils veröffentlicht auf der Homepage des BPatG, http://juris.bundespatentgericht.de - Rechtsprechung).
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